Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Shift Changers GmbH
Beratung, Schulung und Training für Unternehmen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen des Anbieters und dem Auftraggeber für Beratungen, Online- oder Präsenzkurse, Webinare oder Schulungen und Workshops (im folgenden Leistungen).
(2) Beratung im Sinne dieses Vertrages betrifft individuelle Sitzungen zwischen des Anbieters und einer festgelegten Anzahl von Teilnehmern, in denen Entscheidungen und Problemlösungen der Teilnehmer beraten und begleitet werden. Schulungen und Workshops im Sinne dieses Vertrages sind vorgefertigte Unterrichtssequenzen für mehrere Teilnehmer, die on- oder offline angeboten werden können. Webinare sind online angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen. Schulungen und Workshops sind offline angebotene Einzelunterrichtungen zu einem bestimmten Thema, sie können Teil eines Kurses sein, aber auch allein stehen.
(3) Buchen können die Leistungen nur Unternehmen oder selbständige Unternehmer oder Personen, die den Kurs für den Start ihrer Selbständigkeit im Sinne des § 14 BGB buchen, nicht jedoch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
(4) Teilnehmer im Sinne dieses Vertrages sind – je nach Zusammenhang der Regelung - sowohl das jeweils buchende Unternehmen als auch die tatsächlichen Teilnehmer die (grade bei Einzelunternehmen mit dem buchenden Unternehmen identisch sein können), aber auch die von dem Unternehmen entsandten Teilnehmer. Auftraggeber ist jeweils nur das Unternehmen, dass die Leistungen des Anbieters bestellt hat.
(5) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle künftigen Änderungen zu dem Vertrag sind in Textform niederzulegen, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch persönlichen Abschluss, durch Fernkommunikationsmittel oder auf der Website des Anbieters zustande.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn in der Person des teilnehmenden Unternehmens oder seiner Leitung oder des Kursteilnehmers ein wichtiger Grund für die Verweigerung der Teilnahme besteht.
(3) Abweichend von § 312 g Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BGB hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf die Bereitstellung technischer Mittel zur Korrektur seiner Bestellung, gesonderte Informationen zu den technischen Schritten zum Vertragsschluss, Informationen über die Speicherung des Vertrages, die zur Verfügung stehenden Sprachen und Verhaltenskodizes sowie eine unverzügliche Bestätigung seiner Bestellung.
§ 3 Zahlung/Verzug
(1) Soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verstehen sich alle Preise inklusive Mehrwertsteuer.
(2) Nicht enthalten sind Anreise-, Verpflegungs- oder bei Online-Inhalten etwaige Verbindungskosten des Teilnehmers. Zusätzlich ist der Auftraggeber daher verpflichtet, gegen Nachweis die tatsächlich entstandenen Spesen und Auslagen des Anbieters für die Leistungen zu erstatten (insbesondere Reisekosten). Statt der tatsächlichen Kosten kann auch eine Spesen-Pauschale vereinbart sein, in diesem Fall gilt ausschließlich diese.
(3) Alle Preise gegenüber Unternehmern sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese anfällt und nicht ein anderes vereinbart ist.
(4) Die vertragliche Vergütung gilt nur, soweit vertragliche Leistungen enumerativ in dem Angebot des Anbieters aufgeführt sind. Zusätzliche Beratungen oder Schulungen sind nach den vertraglichen Sätzen entsprechend des Angebots, ersatzweise nach Maßgabe der ortsüblichen, angemessenen Vergütung zu vergüten.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, vor Durchführung der Leistungen die Entrichtung der Vergütung durch den Auftraggeber zu überprüfen und sich gegebenenfalls einen Nachweis über die erfolgreiche Zahlung an den Anbieter vorlegen zu lassen. Sofern der Auftraggeber diesen Nachweis nicht erbringt, kann der Anbieter die Vergütung am Veranstaltungsort vom Teilnehmer in bar einfordern (eine eventuelle Doppelzahlung wird selbst verständlich erstattet) oder bei Nichtzahlung dem Teilnehmer die Teilnahme an den Leistungen verweigern.
§ 4 Leistungsinhalt und -ort
(1) Die Leistungen des Anbieters ergeben sich im Einzelnen aus dem Angebot des Anbieters.
(2) Die Beratung beinhaltet primär Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung.
(3) Die Beratungen findet in der vereinbarten Form statt, z.B. online, telefonisch oder offline in einer Praxis, am Ort des Auftraggebers oder an einem sonstigen Ort.
(4) Die Abbildung und Beschreibung der Leistung und des Leistungsortes im Internet des Anbietes dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Leistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhaltes eintritt und die Änderung für den Teilnehmer zumutbar ist.
(6) Der Anbieter ist für Schulungen, Kurse und Workshops berechtigt, den angekündigten Referenten/Referentin durch einen gleichermaßen qualifizierten Referenten/Referentin zu ersetzen, sofern dies wegen Verhinderung des Referenten/Referentin, aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen erforderlich sein sollte.
(7) Der Anbieter ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Leistung zu ändern, sofern die Änderung dem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.
§ 5 Ablauf von offline Veranstaltungen oder Beratungen /Ausschluss des Teilnehmers
(1) Der Anbieter hat in den Leistungs-Räumlichkeiten das Hausrecht. Den Anweisungen von ihr oder ihren Mitarbeitern ist durch den Teilnehmer Folge zu leisten.
(2) Soweit nicht ein anderes angekündigt ist, ist das Mitbringen und der Verzehr eigener Speisen und Getränke in den Veranstaltungsräumen untersagt.
(3) Die Verwendung von technischen Geräten durch den Teilnehmer darf nicht in einer Weise erfolgen, dass andere Teilnehmer oder der Referent/ die Referentin gestört werden.
(4) Ergänzend gelten die Hausordnung der Veranstaltungsräumlichkeiten sowie gegebenenfalls weitere von der Anbieterin erlassene Vorschriften.
(5) Der Anbieter kann den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, wenn der Teilnehmer gegen die Verpflichtungen aus diesem Paragrafen schuldhaft verstößt. Bei groben Verstößen kann dies auch ohne vorherige Androhung erfolgen.
(6) Wird der Teilnehmer von dem Anbieter ausgeschlossen, so ist er verpflichtet, dem Anbieter den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Insbesondere hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf ganze oder teilweise Erstattung der von ihm bereits gezahlten Leistungen.
§ 6 Pflichten des Teilnehmers
(1) Der Auftraggeber darf die Leistungen nur für seine Mitarbeiter nutzen und Dritten nicht zugänglich machen, sofern nicht ein anderes bestimmt ist.
(2) Der Teilnehmer darf Inhalte der Leistung nicht vervielfältigen und außerhalb der Leistung des Anbieters speichern.
(3) Der Teilnehmer erhält von dem Anbieter bei Online-Inhalten die Zugangsdaten zu der Leistung oder wählt solche selbst aus. Die Zugangsdaten haben den Zweck, die Nutzung der Leistung durch unberechtigte Personen auszuschließen. Wählt der Teilnehmer selbst welche aus oder ändert er seine Zugangsdaten, hat er auf eine ausreichende Passwortsicherheit zu achten. Kurze und leicht zu erratende Passwörter dürfen nicht verwendet werden. Diese Zugangsdaten sind von dem Teilnehmer vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen und zur Sicherheit in regelmäßigen Abständen zu ändern. Digital darf der Teilnehmer Benutzernamen und Kennwörter nur sicher verschlüsselt speichern.
(4) Bei mehrmaliger falscher Eingabe der Zugangsdaten kann zum Schutz des Teilnehmers der Zugang gesperrt werden. Hat der Teilnehmer diese Sperrung zu vertreten, haftet er für die durch die Freischaltung entstehenden Kosten und Aufwendungen des Anbieters nach Maßgabe der ortsüblichen und angemessenen Kosten.
(5) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn der Teilnehmer Kenntnis davon erlangt, dass Dritte Zugriff auf seine Zugangsdaten haben oder sich sonst Zugang zu seiner Leistung verschafft haben. Benachrichtigt der Teilnehmer den Anbieter nicht unverzüglich, ist er verpflichtet, dem Anbieter den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
(6) Der Auftraggeber gestattet dem Anbieter, ihn mit Namen und Logo auf ihren Marketingmaterialien als Referenz zu benennen. Der Auftraggeber hat das Recht, dem aus berechtigtem Interesse zu widersprechen.
(7) Die Beratung erfolgt auf der Grundlage der vorbereitenden Gespräche. Sie beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Der Teilnehmer ist zur Abnahme der Beratung oder Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Teilnehmer ist während der Beratung in vollem Umfang selbst verantwortlich für seine Entscheidungen. Der Teilnehmer erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die aufgrund der Beratung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
§ 7 Verfügbarkeit von Inhalten
(1) Die Nutzung der Leistung erfolgt bei Online-Inhalten im Internet und kann nur mit einem ausreichend schnellen Internet-Anschluss des Teilnehmers vollständig genutzt werden.
Diesen sicherzustellen, ist Sache des Teilnehmers.
(2) Der Anbieter strebt eine größtmögliche Verfügbarkeit der Online-Inhalte an. Eine ständige Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden und hängt auch von der Funktion der Infrastruktur des Internets ab, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. (3) Der Anbieter ist berechtigt, die Nutzung des Online-Inhalts insbesondere für Wartung, Pflege und Verbesserung sowie aus sonstigen für den Betriebsablauf des Anbieters erforderlichen Gründen vorübergehend einzuschränken oder ganz zu sperren. Der Anbieter wird dabei möglichst auf die durchschnittlichen Belange der Teilnehmer Rücksicht nehmen (z.B. bei der Bestimmung von Wartungszeiten). Bei dringenden Störungen ist der Anbieter zur Fehlerbeseitigung auch zu normalen Geschäftszeiten berechtigt. (4) Der Anbieter haftet nicht für höhere Gewalt oder bei der Anbieter oder den Subunternehmern des Anbieters eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Pandemie, Seuche, Aussperrung, die der Anbieter ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen zu erbringen. Der Anbieter haftet weiter nicht für Datenverluste oder Nichtverfügbarkeiten, die durch geeignete, den Regeln der Technik und Eigenvorsorge entsprechende Vorkehrungen des Teilnehmers unschwer zu verhindern gewesen wären.
(5) Ist der Anbieter zur Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt nicht imstande, so ruht die Verpflichtung des Anbieters zur Leistungserbringung, solange das Leistungshindernis andauert.
(6) Dauert das Leistungshindernis mehr als eine Woche, hat der Teilnehmer das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Vertragserfüllung infolge des Hindernisses für ihn kein Interesse mehr hat.
§ 8 Ausfall der Leistung
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Durchführung der Leistung abzusagen, sofern bei ihr oder einem dritten, von dem Anbieter eingeschalteten Leistungserbringer, wie insbesondere dem Referenten/Referentin oder der Veranstaltungslokalität, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Pandemie, Seuche, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Anbieter ohne eigenes Verschulden daran hindert, die Leistung zum vereinbarten Termin abzuhalten.
(2) Der Anbieter ist verpflichtet, eine eventuelle Absage dem Teilnehmer möglichst zeitnah mitzuteilen.
(3) Im Falle einer Absage nach Absatz 1 steht dem Teilnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz nicht zu.
(4) Im Falle einer Absage wird der Anbieter dem Teilnehmer gegebenenfalls einen Ersatztermin anbieten. Kommt hierüber eine Einigung nicht zu Stande, wird der Anbieter dem Teilnehmer bereits gezahlte Entgelte erstatten.
§ 9 Verhinderung des Teilnehmers
(1) Tritt der Auftraggeber oder treten Teilnehmer von den Beratungen, Schulungen oder Workshops zu den vereinbarten Terminen zurück oder verweigert aus anderem Grund die Abnahme oder Teilnahme, hat der Auftraggeber die vereinbarten Beratungs- oder Schulungsgebühren abzüglich dessen zu entrichten, was der Anbieter an Aufwendungen durch die Nichtteilnahme erspart hat. Der Anbieter weist darauf hin, dass er generell mit 1-2 Monaten Vorlauf terminiert und Termine immer Teile von größeren Projketen sind, von denen die Auftraggeberin nur wenige gleichzeitig vergeben kann. Daher ist in Nachholtermin nicht ohne weiteres möglich.
(2) Eine weitergehende Erstattung erhält der Teilnehmer bei Kursen, Schulungen oder Workshops wenn die Leistung trotzdem vollständig ausgebucht wurde, sofern die Mitgliederzahl beschränkt war. Dann wird der Anbieter dem Teilnehmer die bereits gezahlte Vergütung abzüglich der für den Teilnehmer angefallenen Kosten erstatten.
§ 10 Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Aufnahmen
(1) Sämtliche Leistungsunterlagen des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte des Anbieters auf ihrer Webseite, Vorträge, Präsentation, Skripten und sonstige Leistungsunterlagen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, sämtliche geschützten Kurs-Inhalte geheim zu halten und Dritten nicht zu offenbaren. Dem Teilnehmer ist untersagt, die geschützten Kurs-Inhalte zu anderen Zwecken als der eigenen Unterrichtung zu nutzen. Insbesondere ist dem Informationsempfänger untersagt, die Informationen zu Wettbewerbszwecken oder sonstigen eigenen Zwecken zu verwerten.
(3) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Anbieters Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von der Leistung zu machen.
(4) Der Teilnehmer willigt ein, dass der Anbieter Bild-, Film- und/oder Tonaufnahmen von den Kursen, Webinaren oder Seminaren unter Wiedergabe des Teilnehmers herstellt und für Werbezwecke verwendet. Der Teilnehmer ist berechtigt, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen oder einzuschränken.
§ 11 Haftung der Anbieterin
(1) Beratung ist immer abhängig von allen Umständen und den einzelnen Umsetzungsschritten. Grade bei der Team- und Organisationsentwicklung sind umfangreiche Wechselwirkungen mit inneren und äußeren Umständen möglich, die es unmöglich machen, einen bestimmten Erfolg der Beratung zu garantieren.
(2) Die Stellungnahmen und Empfehlungen des Anbieters bereiten die unternehmerische oder persönliche Entscheidung des Teilnehmers nur vor. Sie können sie in keinem Fall ersetzen.
(3) Der Anbieter haftet bei online abgehaltenem Beratungen nur für die ordnungsgemäße Einspeisung der Daten in das Internet an ihrem Zugangspunkt. Sie haftet nicht, sofern die ordnungsgemäß eingespeisten Daten nicht in ausreichender Qualität bei dem Teilnehmer ankommen. Insbesondere hafte der Anbieter nicht für die Empfangskonfiguration des Teilnehmers oder Fehler bei Netzbetreibern.
(4) Mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Teilnehmers in den Räumlichkeiten des Anbieters. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für den Verlust, den Untergang oder die sonstige Beschädigung, es sei denn, dem Anbieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
(5) Der Anbieter haftet nicht für Inhalte von externen Links auf der Webseite des Anbieters, insbesondere nicht für Werbeangaben des Anbieters von Räumlichkeiten und/oder dritter Referenten.
§ 12 Datenschutz
(1) Für den Vertrag werden gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO Vertragsdaten erhoben (z.B. Name, Anschrift und Mail-Adresse, ggf. in Anspruch genommene Leistungen und alle anderen elektronisch oder zur Speicherung übermittelten Daten, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind), soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung eines Vertrages erforderlich sind.
(2) Die Vertragsdaten werden an Dritte nur weiter gegeben, soweit es (nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, dies dem überwiegenden Interesse an einer effektiven Leistung (gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) entspricht oder eine Einwilligung (nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) oder sonstige gesetzliche Erlaubnis vorliegt. Die Daten werden nicht in ein Land außerhalb der EU weiter gegeben, soweit dafür nicht von der EU-Kommission ein vergleichbarer Datenschutz wie in der EU festgestellt ist, eine Einwilligung hierzu vorliegt oder mit dem dritten Anbieter die Standardvertragsklauseln vereinbart wurden.
(3) Betroffene können jederzeit kostenfrei Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Sie können jederzeit Berichtigung unrichtiger Daten verlangen (auch durch Ergänzung) sowie eine Einschränkung ihrer Verarbeitung oder auch die Löschung Ihrer Daten. Dies gilt insbesondere, wenn der Verarbeitungszweck erloschen ist, eine erforderliche Einwilligung widerrufen wurde und keine andere Rechtsgrundlage vorliegt oder die Datenverarbeitung unrechtmäßig ist. Die personenbezogenen Daten werden dann im gesetzlichen Rahmen unverzüglich berichtigt, gesperrt oder gelöscht. Es besteht jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Dies kann durch eine formlose Mitteilung erfolgen, z.B. per Mail. Der Widerruf berührt die Rechtmäßigkeit der bis dahin vorgenommenen Datenverarbeitung nicht. Es kann Übertragung der Vertragsdaten in maschinenlesbarer Form verlangt werden. Soweit durch die Datenverarbeitung eine Rechtverletzung befürchtet wird, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde eingereicht werden.
(4) Die Daten bleiben grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie es der Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung erfordert. Eine weitergehende Speicherung kommt vor allem in Betracht, wenn dies zur Rechtsverfolgung oder aus berechtigten Interessen noch erforderlich ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht, die Daten noch aufzubewahren (z.B. steuerliche Aufbewahrungsfristen, Verjährungsfrist).
§ 13 Mediation
(1) Bei Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber, sind die Parteien verpflichtet, eine gütliche Lösung anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, verpflichten sie sich, vor der Inanspruchnahme des Rechtsweges, ihre Differenzen in einer Mediation zu schlichten. Unberührt bleibt die Möglichkeit eines Eilverfahrens im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes. Keine Streitigkeit im Sinne dieses Paragrafen ist die schlichte Nichtzahlung der Vergütung ohne Angabe von Gründen.
(2) Beantragt eine Partei eine Mediation bei der anderen Partei, sind beide Parteien verpflichtet, sich innerhalb von acht Tagen auf einen Mediator zu einigen. Kommt diese Einigung nicht fristgerecht zustande, ist ein anwaltlicher Mediator – wobei primär solche Mediatoren gewählt werden sollen, die eine Online-Mediation anbieten - bindend für die Parteien auf Antrag einer der Parteien von dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer oder einem Vertreter am Sitz des Anbieters zu bestimmen. Dies ist auch der Ort der Mediation, sofern das Kammerpräsidium keinen Vorschlag für eine Online-Mediation macht. Die Mediationssprache ist Deutsch, es sei denn, alle Beteiligten einigen sich auf eine andere Sprache.
(3) Der Rechtsweg (oder ein alternativ vereinbartes Schiedsverfahren, soweit zutreffend) ist erst zulässig, wenn die Mediation gescheitert ist, weil (a) die Parteien einvernehmlich die Mediation für beendet erklären, (b) nach der ersten Mediationssitzung weitere Verhandlungen von einer Partei verweigert werden, (c) der Mediator die Mediation für gescheitert erklärt oder (d) eine Einigung nicht binnen 3 Monaten nach Beginn der ersten Mediationssitzung zustande kommt, soweit die Parteien die Frist nicht einvernehmlich verlängern.
(4) Die Kosten einer erfolglosen Mediation sind von den Parteien gegenüber dem Mediator intern hälftig zu tragen. Ungeachtet dieser Regelung im Verhältnis zum Mediator bleibt es den Parteien unbenommen, diese Kosten und die einer eventuell begleitenden Rechtsberatung als Rechtsverfolgungskosten in einem anschließenden Verfahren erstattet zu verlangen, es gilt dann die jeweilige Streitentscheidung. Kommt eine Einigung zustande, gilt die dabei vereinbarte Kostenregelung.
§ 14 anwendbares Recht/Gerichtsstand/Erfüllungsort
(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen des Anbieters und dem Unternehmen aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme des internationalen Privatrechts.
(2) Sofern das Unternehmen Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters Gerichtsstand. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Teilnehmer auch an seinem Wohn- oder Geschäftssitz zu verklagen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Anbieters Erfüllungsort.
(4) Führen schwerwiegende, nicht beeinflussbare Gründe zu einer unvorhersehbaren Änderung der in diesen AGB geregelten Vertragsinhalte (also insbesondere nicht der Hauptleistungen), und überwiegen die Interessen des Verwenders an einer Anpassung der AGB die typisierten Interessen des Vertragspartners, ist der AGB Verwender berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit gesetzlich nicht bereits eine Regelung für den Fall des entsprechenden Anpassungsbedarfes vorgesehen ist.